Hessischer Bildungsserver / Grundschulen in Hessen

Mittel für IT-Beauftragte- pädagogischer Support

Neuer Erlass aus dem HKM regelt die Mittelvergabe an die Schulen

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 6. Dezember 2004 00:00

Mittel für Vertretungsunterricht für IT-Beauftragte jetzt auch in Grundschulen- pädagogischer Support - Erlass vom 20. Juni 2002-VI A 2 – 649/110.050-3

Der Hessische Kultusminister hat zweckgebunden zur Kompensation u.a. von Unterrichtsausfall in Schulen, der durch die Übernahme von pädagogischen Supportaufgaben durch Lehrkräfte, IT-Mittel auch für Sonderschulen und Grundschulen bereitgestellt.

Aufgaben für den pädagogischen Support können sein:

  • Planung der schulischen IT-Struktur eventuell gemeinsam mit den IT-Verantwortlichen des Schulträgers
  • Mitarbeit beim Medienkonzept der Schule
  • Inbetriebnahme der betriebsbereiten schulischen EDV und Unterweisung des Kollegiums in deren Handhabung
  • Beratung des Kollegiums in didaktischen und methodischen Fragen hinsichtlich des Einsatzes von PC´s im Unterricht
  • Wartung und Pflege der schulischen EDV (software- und hardwareseitig)

Personen, die diese Aufgaben übernehmen werden als „IT-Beauftragte“ bezeichnet.

Technischer Support soll vom Schulträger geleistet werden.

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen Leistungen zur Unterrichtsabdeckung oder die Honorierung vergüteter Mehrarbeit finanziert werden.

Die Bereitstellung der IT-Mittel ist mit der Forderung verbunden, dass die Schule ihr Medienkonzept vorlegt.

Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Mittel sind Kriterien wie Größe der Schule, medienpädagogisches Konzept der Schule, dokumentierte Fortbildung und Benennung eines IT-Beauftragten.

Für das laufende Haushaltsjahr 2004 erhalten die Grundschulen in einem Beispielkreis zwischen 200 und 600 € für die verbliebenen 3 Monate. Die Mittel können hier für die folgenden Bereiche verwendet werden:

  • für vergütete Mehrarbeit von IT-Beauftragten
  • „Einkauf“ von Unterrichtsstunden zur Entlastung von IT-Beauftragten
  • für die Bezahlung von Supportleistungen durch Dritte

Die Anträge zur Mehrarbeitsvergütung der Schulen müssen bis zum 15. Oktober vorgelegt werden, für Rechnungen zu Supportleistungen durch Dritte gilt der 1. Dezember 2003 als Stichtag für das Haushaltsjahr 2003. Hier könnte auch der Förderverein der Schule u.U. einen Werkvertrag mit einer Einzelperson abschließen.

| 23.12.2003