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Ausschreibung Medieninitiative Schule@Zukunft: Medienbildung im Schulverbund II – Unterricht mit neuen Medien

Die Bewerbungen müssen bis 27.02.2004 vorliegen.

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 1. März 2004 00:00

Schulbezogene Fortbildung unter Einbeziehung von "Intel® Lehren für die Zukunft – Online trainieren und gemeinsam lernen" (Intel II)

Die Medieninitiative Schule@Zukunft unterstützt mit diesem Angebot die Schulen bei der eigenverantwortlichen Fortbildung ihrer Kollegien zur Medienbildung und zum Einsatz neuer Medien im Unterricht. Dabei kann Expertenwissen von außen einbezogen werden. Gefördert werden im Zeitraum 2004 und 2005 fünfzig regional sich bildende Schulverbünde, die das Ziel verfolgen, gemeinsam die in ihren Schulen schon vorhandenen Kompetenzen und Erfahrungen wechselseitig zu nutzen und weiter auszubauen. Die Schulverbünde sollen zwischen 5 und 10 Schulen umfassen. Der einzelne Verbund kann verschiedene Schulformen und –stufen einbeziehen, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Gemeinsamkeiten bezogen auf die Unterrichtsinhalte und -methoden hinreichend groß sind. Die Verbünde sollen ausreichend große Lerngruppen zu fachbezogenen Themen ermöglichen, unterschiedliche Kenntnisse nutzen und den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen fördern. "Medienbildung im Schulverbund- Phase II" baut auf der Sondermaßnahme "Grundlagen Medienkompetenz" und wertet die Erfahrungen von „Medienbildung im Schulverbund“ (I) aus.

Ziele der Maßnahme

  • Förderung der schulinternen Fortbildung zur Medienbildung und zum Einsatz neuer Medien im Unterricht. Angesprochen sind alle Lehrerinnen und Lehrer in Schulen einschließlich der Funktionsträger.
  • Vertiefung der fachbezogenen Medienkompetenz und ihrer Anwendung im Unterricht für möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer im Kollegium.
  • Förderung der Managementkompetenzen der Schulleitungen
  • Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung der Lehrpläne, die eine Nutzung der neuen Medien einfordern.
  • Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung ihrer medienpädagogischen Schwerpunktsetzungen gemäß Schulprogramm.
  • Unterstützung der Schulen bei der pädagogischen Nutzung und konzeptionellen Weiterentwicklung ihrer Medienausstattung.
  • Gewinnung von Unterrichtsideen und Unterrichtsmaterialien als Hilfe für Schulen.
  • Förderung der Nutzung der neuen Medien in Fächer übergreifenden Unterrichtsvorhaben.
  • Qualifizierung der Kollegien im Hinblick auf neue, medial unterstützte Prüfungsformen.
  • Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit eLearning-Plattformen zur berufsbegleitenden Fortbildung.

Regelungen zwischen Schulverbünden und HeLP Die organisatorischen und finanziellen Modalitäten der Fortbildungsmaßnahmen werden in einer zwischen dem Schulverbund und dem HeLP geschlossen Leistungsvereinbarung festgelegt, die u.a. folgende Regelungen umfasst:

  • Jede Einzelschule eines Schulverbundes benennt eine Schulkoordinatorin oder einen Schulkoordinator. Die Koordinationsgruppe ist verantwortlich für die Planung, Durchführung und Auswertung der Fortbildungsmaßnahme. Sie wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecherin/Sprecher, der als Ansprechpartner für den Projektträger fungiert.
  • Jede Einzelschule ermittelt ihren Fortbildungsbedarf und legt einen Fortbildungsplan zur Medienbildung und zum Einsatz neuer Medien im Unterricht vor. Die Gruppe der Schulkoordinatorinnen und –koordinatoren erstellt auf dieser Basis ein Fortbildungsprogramm für den Schulverbund. Die Schulleitungen begleiten die Maßnahmen als Beitrag zur Schulentwicklung.
  • Referenten können innerhalb des Schulverbundes oder auch extern gewonnen werden.
  • Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt in der Regel in einer der Schulen und findet außerhalb des Unterrichts statt.
  • Die Teilnahme an „Intel® Lehren für die Zukunft – Online trainieren und gemeinsam lernen“ zum Erwerb von Medien- und Methodenkompetenz und zur methodisch-didaktischen Einbettung neuer Medien in den Fachunterricht wird geregelt.
  • Die Schulverbünde erstellen zu festgelegten Terminen einen kurzen Erfahrungsbericht und einen Verwendungsnachweis über die zugewiesenen Geldmittel. Erarbeitete Materialien werden zur Weitergabe an Schulen über das Internet zur Verfügung gestellt.

Partner der Schulverbünde

  • Als zentraler Ansprechpartner für die Verbundschulen steht im Hessischen Landesinstitut für Pädagogik (HeLP) ein Team zur Verfügung, das konzeptionelle, organisatorische und beratende Aufgaben zur Unterstützung der Verbünde wahrnimmt. Zwischen diesem Team, dem jeweiligen Schulverbund, dem Staatlichen Schulamt und der HeLP-Regionalstelle in der Region des Schulverbundes wird eine enge Abstimmung und Kooperation erfolgen.
  • Schulverbünde können bei den HeLP-Regionalstellen, den Bildstellen und regionalen Medienzentren um Unterstützung anfragen. Erfahrene Lehrerinnen und Lehrer sowie außerschulische Experten können auch direkt den Verbünden eine Zusammenarbeit anbieten. Die Schulverbünde können ihrerseits Unterstützungsleistungen finanziell entgelten.
  • Die Staatlichen Schulämter unterstützen das Vorhaben über ihre Informationsdienste und Schulleiterdienstversammlungen.
  • Die Information, Kommunikation und Kooperation im Vorhaben insgesamt sowie innerhalb der Schulverbünde unterstützt das HeLP über Onlinedienste auf dem Hessischen Bildungsserver

Finanzielle Ausstattung

  • Jeder Schulverbund erhält pro Schule und Jahr maximal 1.000 € und die Zuwendung ist in der Höhe abhängig von der Bewilligung des vorgelegten Fortbildungsplanes. Maximal 30 Prozent dieses Betrages können für Organisations- und Materialkosten genutzt werden. Die Anschaffung von Hardware ist hierbei nicht vorgesehen.
  • Zusätzlich können Schulverbünde beim HeLP finanzielle und personelle Unterstützung bei größeren Veranstaltungen bzw. richtungweisenden Projekten beantragen.

Bewerbungsvoraussetzungen und erwartete Leistungen Bewerben können sich bereits gebildete Schulverbünde oder auch Einzelschulen, die sich bereit erklären, in einem Verbund mitzuarbeiten.

Sich bewerbende Schulen sollen folgende Bedingungen erfüllen (Hinweisblatt kann angefordert werden):

  • Die Schule hat im Rahmen der Schulprogrammentwicklung Medienbildung berücksichtigt. Ein Medienkonzept (max. 3 Seiten), dessen Schwerpunkt auf der Didaktik liegt, wird vorgelegt. Bei bestehenden Schulverbünden ist ein Gesamtkonzept des Schulverbundes ausreichend.
  • Ein relevanter Teil des Kollegiums verfügt über eine Grundkompetenz, wie sie z.B. im Rahmen der Sondermaßnahme "Grundlagen Medienkompetenz" vermittelt wurde (Angabe in Prozenten des Kollegiums).
  • Die Schule hat einzelne Lehrerinnen oder Lehrer, die bereits fachspezifische Medienprojekte im Unterricht durchgeführt haben und die bereit sind, ihre Erfahrungen anderen zu vermitteln (Bereitschaft zur Benennung als Fortbildner).
  • Die Schulleitungen legen einen Fortbildungsplan vor , der die Grundlage für Fortbildungsplanung des Schulverbundes bildet.
  • Die Schulverbünde organisieren einen internen Informations- und Erfahrungsaustausch und unterstützen die Erstellung und Weitergabe von Konzepten und Materialien vermittels einer Online-Plattform.
  • Bei der Bewerbung von Einzelschulen bitte angeben, mit welchen anderen Schulen bereits Kontakt aufgenommen wurde.

Schulverbünde, die bereits an der laufenden Sondermaßnahme Medienbildung im Schulverbund teilnehmen, können – sofern sich die Zusammensetzung nicht verändert habt – auf ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren zurückgreifen (Bitte Formblatt hierfür anfordern.)

Hessisches Landesinstitut für Pädagogik (HeLP)
"Medienbildung im Schulverbund"
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main
h.sulewski@help.hessen.de oder n.jaensch@help.hessen.de

Rückfragen zur Bewerbung sollen möglichst per E-Mail erfolgen. Die Bewerbungen müssen bis 27.02.2004 vorliegen.

| 26.1.2004